Abgewiesene Eritreer werden nicht in Drittland ausgeschafft, © Keystone/SDA
Eritreische Flüchtlinge anlässlich einer Kundgebung für eine humanitäre Flüchtlingspolitik 2018 in Bern. (Archivbild) Keystone/SDA
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Abgewiesene Eritreer werden nicht in Drittland ausgeschafft

Die Schweiz kann Flüchtlinge aus Eritrea nicht beispielsweise nach Ruanda ausschaffen. Der Nationalrat lehnt einen entsprechenden Vorstoss ab.

19.12.2023

Die Schweiz wird Eritreer mit einem abgewiesenen Asylgesuch nicht in ein Drittland wie zum Beispiel Ruanda ausschaffen. Der Nationalrat hat einen Vorstoss abgelehnt, mit dem ein Pilotprojekt für solche Ausschaffungen gefordert wurde.

Die Motion des Luzerner FDP-Ständerats Damian Müller ist damit erledigt. Der Ständerat hatte dem Vorstoss im vergangenen Juni noch zugestimmt.

Müller hatte den Vorstoss mit der Aussage begründet, es gehe um Menschen, die in der Schweiz ein Asylverfahren durchlaufen, einen abschlägigen Bescheid erhalten hätten und die keinen internationalen Schutz bräuchten. Sie belegten Plätze, welche Flüchtlinge benötigten, die Schutz brauchten.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hielt im Nationalrat entgegen, für ein solches Projekt fehlten in der Schweiz die rechtlichen Grundlagen. Mit 96 zu 91 Stimmen bei 6 Enthaltungen sagte der Nationalrat Nein zur Motion.