Afghaninnen haben Anrecht auf Asyl
Bürgerliche Politiker wollen den einfacheren Familiennachzug bei Afghaninnen rückgängig machen. Das Bundesverwaltungsgericht betont jedoch ihr Recht auf Asyl.
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht platzt mit einem neuen Entscheid mitten in die politische Debatte um Asyl für verfolgte Frauen aus Afghanistan: Wie die "NZZ am Sonntag" schreibt, hält es fest, dass "ein selbstbestimmtes Leben für Frauen und Mädchen in Afghanistan unter dem aktuellen Regime nicht möglich ist". Wegen des unerträglichen psychischen Drucks, dem sie ausgesetzt würden, hätten sie in der Schweiz ein Anrecht auf Asyl. Und damit auch auf Familiennachzug.
Am Dienstag debattieren die Räte über zwei Vorstösse, die eine Korrektur der gegenwärtigen Asylpraxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) fordern. Diesen Sommer hatte das Amt unter der Leitung von Elisabeth Baume-Schneider entschieden, dass Afghaninnen Asyl erhalten sollen, weil sie aufgrund ihres Geschlechts verfolgt werden. Seither ist der Familiennachzug einfacher möglich. Bürgerliche Politiker wollen das nun rückgängig machen.