Bahn-Doppelspur in Nendeln wird nicht verlängert
Die ÖBB sehen vom geplanten Doppelspurausbau in Nendeln ab. Die Gemeinde begrüsst diesen Schritt.
Das Ministerium für Infrastruktur sowie die ÖBB haben den Gemeinderat Eschen-Nendeln anlässlich der vergangenen Gemeinderatssitzung über den Planungsstand zur Erneuerung der Bahninfrastruktur in Nendeln informiert. Dies, nachdem sich die Parteien seit rund zwei Jahren in einem intensiven Austausch befinden und die Gemeinde zuletzt Rechtsmittel gegen Planungsschritte der ÖBB ergriffen hat.
Wie die ÖBB und das Ministerium informierten, sehen die ÖBB nun davon ab, in Nendeln die Doppelspur von 747 Meter auf 1095 Meter zu verlängern. Die Gemeinde Eschen-Nendeln begrüsst diesen Schritt, da für die Gemeinde die möglichen Auswirkungen einer Doppelspurverlängerung auf Basis des gegenwärtigen Informationsstandes zu unklar waren, wie es in einer Mitteilung heisst. Darüber hinaus sieht der revidierte Planungsstand vor, dass entgegen den ursprünglichen Planungen der ÖBB aus dem Jahr 2021 das historische Bahnhofgebäude nicht mehr abgerissen werden soll. Auch diesen Schritt begrüsst die Gemeinde und unterstreicht das bereits mehrfach geäusserte Anliegen, dass das Land Liechtenstein die historische Bahnhofbaute unter Denkmalschutz stellt.
Ein weiteres Element des Sanierungsprojektes der ÖBB besteht neben allgemeinen technischen und sicherheitsrelevanten Ertüchtigungen darin, die Bahninfrastruktur für den Personenverkehr beim Bahnhof Nendeln aufzuwerten. Diesbezüglich wurden im Verlauf der vergangenen zwei Jahre verschiedene Optionen geprüft. Die nun vorgestellte Variante sieht eine Ertüchtigung weitgehend analog den Planungen aus dem Jahr 2021 vor, die im Wesentlichen darin besteht, die Infrastruktur für den Personenverkehr auf den aktuellen gesetzlichen Stand beispielsweise hinsichtlich Barrierefreiheit zu heben.
Hier würde es die Gemeinde begrüssen, wenn die ÖBB und das Land Liechtenstein eine Ertüchtigung dieser Infrastruktur für den Personennahverkehr vorsehen würden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Konkret würde es die Gemeinde begrüssen, wenn es beim Bahnhof eine Fussgängerunterführung sowie Fahrradboxen gäbe. Nach Ansicht der Gemeinde wären dies einfache Infrastrukturaufwertungen, die losgelöst von den weiteren Massnahmen zu einer Qualitätssteigerung für den Personennahverkehr führen würden und den geäusserten Zielsetzungen der Bahnertüchtigung entsprechen würden, heisst es weiter.