City-West-Abstimmung in Chur ist gültig
Das Bündner Verwaltungsgericht ist auf eine Beschwerde zu einer bereits erfolgten Abstimmung über das Baurecht für ein Churer Hochhaus nicht eingetreten. Das Gericht folgte gemäss der Stadt dem Argument, dass die Beschwerde zu spät eingereicht worden sei. Die knapp ausgegangene Abstimmung vom 9. Juni ist damit gültig.
In der am 7. Juni eingereichten Stimmrechtsbeschwerde wurde beantragt, die Abstimmung für das "dauernde und selbstständige Baurecht" für die Baugesellschaft City West für ungültig zu erklären. Dies schrieb die Stadt Chur heute in einer Mitteilung.
Die Beschwerde sei damit begründet worden, dass sich die Stimmberechtigten anhand der Abstimmungsbotschaft keine objektive Meinung zum Projekt hätten bilden können. Es sei beispielsweise bemängelt worden, dass die Botschaft widersprüchliche Angaben enthalten habe.
Die Stadt Chur habe "punktuelle Ungenauigkeiten" eingeräumt, hiess es in ihrer Mitteilung weiter. Dennoch war die Stadt der Ansicht, dass die Beschwerde zurückzuweisen sei. Einerseits sei die gesetzlich vorgeschriebene Beschwerdefrist von zehn Tagen nicht eingehalten worden. Andererseits hätten die aufgeführten Mängel den Wählerwillen nicht unzulässig beeinflusst.
156 Stimmen gaben den Ausschlag
Das Verwaltungsgericht habe sich auf die Argumentation der Stadt gestützt, wonach die Beschwerde formell zu spät eingereicht worden sei. Durch den Gerichtsentscheid könne die Abstimmung definitiv als gültig erklärt werden, teilte die Stadt Chur weiter mit.
Für das "dauernde und selbstständige Baurecht" für die Baugesellschaft City West hatten sich 5869 Abstimmende ausgesprochen, dagegen waren 5713 gewesen. Den Ausschlag gaben gerade einmal 156 Stimmen. Die Baugesellschaft City West will neben den beiden Stadtbild prägenden weissen Hochhäusern in Chur West einen dritten Turm erstellen.