Eintragung in das Goldene Buch, © Foto: Radio Liechtenstein
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Eintragung in das Goldene Buch

Am Freitag, 13. September 2024, findet die Eintragung in das "Goldene Buch" auf Schloss Vaduz statt.

05.07.2024

Folgende Lehrabsolventen können sich ins "Goldene Buch" eintragen:

- Lehrabsolventen mit einem liechtensteinischen Lehrvertrag,

- in Liechtenstein wohnhafte Lehrabsolventen mit einem ausländischen Lehrabschluss sowie

- im Ausland wohnhafte Lehrabsolventen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft,

welche ihre betrieblich oder schulisch organisierte berufliche Grundbildung in einem staatlich anerkannten Lehrberuf im Winter 2023/2024 oder Sommer 2024

- mit einer Durchschnittsnote 5,3 und besser, oder

- mit einem österreichischen Prüfungszeugnis mit der Beurteilungsstufe " mit Auszeichnung bestanden " oder "mit gutem Erfolg bestanden", oder

- mit einem deutschen Prüfungszeugnis mit dem Gesamtergebnis " sehr gut "

abgeschlossen haben.

Absolventen mit einem liechtensteinischen Lehrvertrag werden vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung persönlich eingeladen. Alle anderen vorgängig genannten Absolventen werden gebeten, dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Postfach 684, 9490 Vaduz, bis spätestens 9. August 2024 eine Kopie ihres Fähigkeitszeugnisses und Notenausweises oder des Prüfungszeugnisses zukommen zu lassen, wie die Regierung in ihrer Mitteilung von heute schreibt.