Geschäfte im Kanton St. Gallen sollen länger geöffnet haben , © Unsplash/jacek dylag
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Geschäfte im Kanton St. Gallen sollen länger geöffnet haben 

In Zukunft sollen die Läden im Kanton St. Gallen länger geöffnet haben dürfen. Nach einer Gesetzesanpassung will die Regierung die Ladenöffnungszeiten nun moderat ausdehnen.

02.09.2024

Der Kantonsrat hat im Jahr 2021 eine Motion zur Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten gutgeheissen und die Regierung beauftragt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzu-legen. Der nun vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Läden von Montag bis Freitag bis 20 Uhr statt wie bisher bis 19 Uhr und am Samstag sowie am Vortag von Feiertagen bis 18 Uhr statt wie bisher bis 17 Uhr geöffnet sein dürfen. Gleichzeitig soll die Möglichkeit für politische Gemeinden entfallen, einen wöchentlichen Abendverkauf zu bewilligen.
Die vorberatende Kommission hat die Vorlage unter dem Präsidium von Kantonsrat Martin Sailer, Wildhaus-Alt St.Johann, beraten. Sie begrüsst mehrheitlich die Stossrichtung, bean-tragt dem Kantonsrat jedoch eine weitergehende Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten.

Insbesondere schlägt die Kommission vor, dass die Läden unter Vorbehalt des eidgenössischen Arbeits- und Umweltrechts von Montag bis Samstag von 5 bis 22 Uhr geöffnet sein dürfen. Damit soll der Einkaufstourismus in andere Regionen eingedämmt und den Unternehmen ein grösserer wirtschaftlicher Spielraum gewährt werden. An öffentlichen Ruhetagen sollen die Läden mit gewissen Ausnahmen, etwa für kleine Lebensmittelläden mit einer Fläche von höchstens 120m2, Kioske oder Verkaufsstellen auf Autobahnraststätten, geschlossen bleiben.

Die Tourismusgemeinden sollen den Katalog jener Läden ausdehnen dürfen, die an öffentlichen Ruhetagen geöffnet haben dürfen. Ebenso sollen die Gemeinden für spezielle Verkaufsanlässe an Werktagen ohne weitere Beschränkung Ausnahmen von den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten zulassen dürfen. Bisher ist diese Möglichkeit auf höchstens zwei Verkaufsanlässe je Laden und Jahr beschränkt. Schliesslich befürwortet die vorberatende Kommission, dass das Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung für Selbstbedienungsläden ohne Personal nicht gilt.
Eine Minderheit der Kommission möchte es bei der aktuellen Regelung belassen.