Grüne prüfen Abstimmungsbeschwerde zum Frauenrentenalter
Nach der Rechenpanne bei der AHV-Finanzperspektive stellt sich für einige die Frage, ob die Abstimmung zur Erhöhung des Rentenalters von Frauen überhaupt gültig ist.
Die Grünen Schweiz prüfen nach Bekanntwerden der Rechenpanne zur AHV-Finanzperspektive eine Beschwerde gegen die Abstimmung über die Erhöhung des Frauenrentenalters im Jahr 2022. Die Zahlen, mit denen der Bundesrat damals für eine Erhöhung des Frauenrentenalters gekämpft habe, seien infrage gestellt.
Die damalige Vorlage unter anderem zur Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahren sei letztlich nur von einer "hauchdünnen Mehrheit der Stimmenden" (50,5 Prozent) und auf Basis von falschen Zahlen des Bundesrats angenommen worden, teilten die Grünen Schweiz mit.
"Die Frauen in der Schweiz wurden um ein Jahr Rente betrogen", erklärten die Grünen weiter. Die Partei prüfe nun eine Abstimmungsbeschwerde respektive eine Wiederholung der Abstimmung.
Gewerkschaften hinterfragen Volksvotum
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat nach den zu schlecht berechneten AHV-Finanzperspektiven vor einem Schaden des Vertrauens in die Zuverlässigkeit der offiziellen Informationen zur Altersvorsorge gewarnt. Der SGB selber stellte das knappe Resultat bei der Volksabstimmung für die Erhöhung des Frauenrentenalters infrage.
Die verwendeten Prognosemodelle für die AHV-Finanzszenarien seien zu pessimistisch ausgefallen und nicht realistisch, erklärte der SGB. Der Bund habe mit seinen negativen Angstszenarien die AHV-Politik massgebend beeinflusst und grossen Druck auf Leistungskürzungen ausgeübt. "Arbeitnehmende und Rentner wurden in die Irre geführt."
Die publizierten Abweichungen entsprächen fast einer 13. Monatsrente, schrieb der SGB weiter. Er forderte, dass das mehr als bisher gedacht vorhandene Geld den Versicherten gutgeschrieben werden müsse. Die vom Volk beschlossene 13. AHV-Rente solle schon 2025 ausbezahlt werden. Zudem müssten die Rentenzuschläge für Frauen, die von der Erhöhung des Rentenalters besonders betroffen sind, an die Teuerung angepasst werden, so der SGB.