In Bayern tritt Genderverbot in Kraft, © Keystone / DPA / Felix Hörhager
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In Bayern tritt Genderverbot in Kraft

Ab heute gild das Verbot der Gendersprache für Behörden, Schulen und Hochschulen.

01.04.2024

Nach der vom Kabinett im März beschlossenen Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) sind mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt nun ausdrücklich unzulässig.

Dies gilt auch unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen. Die AGO gilt auch für Schulen und Unis in Bayern, weshalb dort das Gendern ebenfalls verboten ist.

Scharfe Kritik an dem Verbot gab es aber unter anderem von den Grünen, politischen Hochschulgruppen, Gewerkschaften, queeren Verbänden und auch der deutschen Schülerkonferenz.

Welche Konsequenzen denjenigen drohen, die sich über das Verbot hinwegsetzen, ist nach Angaben des bayerischen Innenministeriums eine Einzelfallentscheidung. "Ob überhaupt beziehungsweise wann dabei die Schwelle eines disziplinarrechtlich relevanten Fehlverhaltens im Sinne einer Dienstpflichtverletzung im konkreten Einzelfall überschritten wird, wird insbesondere mit Blick auf die Häufigkeit, das Ausmass und den jeweiligen Kontext zu beurteilen sein", teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage mit.

Es mache beispielsweise einen Unterschied, ob es sich um ein behördeninternes oder ein öffentliches Schreiben handle und ob die gendersensible Sprache einmal oder mehrmals verbotenerweise verwendet werde.