In Liechtenstein gibt es 17 Winterruhezonen
Zehn davon befinden sich im Alpengebiet.
In diesen Gebieten gilt in den Wäldern und Bergen ein Betretungsverbot.
Cathérine Frick vom Amt für Umwelt, Abteilung Wald und Landschaft beschreibt, was es bedeutet, dass eine Zone Wildruhezone ist:
"Diese darf man vom 15. Dezember bis zum 15. April nicht betreten oder Korridore, die ausgeschildert sind, nutzen. Für die sieben Winterruhezonen in rheintalseitigen Hanglagen gilt das Betretungsverbot vom 1. Januar bis zum 31. März."
Damit die Wildtiere genügend Ruhe finden, um die Wintermonate zu überstehen, gibt es diese Wildruhezonen.
Weitere Informationen zu den Wildruhezonen sind auf dem Geodatenportal der Landesverwaltung unter geodaten.llv.li zu finden.
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