Industriezubringer nimmt weitere Hürde
Die Realisierung eines Industriezubringers auf dem Rheindamm zwischen Vaduz und Triesen kann weiterverfolgt werden.
Wie das Ministerium für Infrastruktur und Justiz mitteilt, verzichtete der Staatsgerichtshof auf die Aufhebung des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichtshofes.
Seitens des Gerichts wurde allerdings der Individualbeschwerde des Beschwerdeführers Folge gegeben und festgehalten, dass er in seinen verfassungsmässig und durch die europäische Menschenrechtskonvention gewährleisteten Rechte verletzt ist.
Geplant ist nun, dass der Bericht und Antrag betreffend den erforderlichen Verpflichtungskredit dem Landtag in der zweiten Jahreshälfte 2024 zur Behandlung vorgelegt wird.