Landgericht eröffnet Konkursverfahren über Vermögen der Sora Bank AG , © Radio Liechtenstein
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Landgericht eröffnet Konkursverfahren über Vermögen der Sora Bank AG 

Mit Beschluss vom 1. März 2024 hat das Fürstliche Landgericht das Konkursverfahren eröffnet und Deloitte (Liechtenstein) AG zum Bankliquidator bestellt.

04.03.2024

Die Bewilligung der Sora zum Betrieb einer Bank war aufgrund schriftlichen Verzichts per 7. März 2023 erloschen. Die Sora befindet sich seit dem 7. März 2023 in freiwilliger Liquidation.
Der Konkurseröffnungsbeschluss des Fürstlichen Landgerichts vom 1. März 2024 löst gesetzlich einen Sicherungs- und Entschädigungsfall nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz aus. Das geht aus einer Mitteilung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hervor.

Die gedeckten Einlagen und gedeckten Anlagen der Kunden der Sora sind im Rahmen des EAG geschützt. Die Sora gehört der gesetzlichen Sicherungseinrichtung «Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-Stiftung SV (EAS)» an.

Mit dem Eintritt des Sicherungs- und Entschädigungsfalls prüft die EAS die Ansprüche der Einleger und Anleger und befriedigt diese bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen.
Die EAS ist bereits mit der Sora in Kontakt und bereitet die Abwicklung der ordnungsgemässen Auszahlung
vor.