Mehr Zeit für die Totalrevision des Volksschulgesetzes in St. Gallen, © Unsplash/Kenny eliason
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Mehr Zeit für die Totalrevision des Volksschulgesetzes in St. Gallen

Das Projekt zur Totalrevision des St.Galler Volksschulgesetzes geht in die zweite Phase. Auch künftig werden Anspruchsgruppen aus der Schulwelt direkt einbezogen.

06.09.2024

Weil dies mehr Zeit in Anspruch nimmt als ursprünglich vorgesehen, hat die Regierung beschlossen, den Zeitplan um ein Jahr zu verlängern. Das schrieb die Kantonsregierung in einer Mitteilung. 

Mit der Totalrevision des St.Galler Volkschulgesetzes erhalten die Schulen zeitgemässe Leitplanken. Die erste Phase der Projektarbeit wurde mit einem Zwischenbericht Ende Mai 2024 abgeschlossen. Auf dieser Basis entsteht nun ein Vorentwurf für das neue Volksschulgesetz.

Der Kanton wollte ursprünglich den Vorentwurf und die Botschaft bis Ende 2024 erarbeiten. Der Projektausschuss, in dem die Schulbasis vertreten ist, erachtet diesen Zeitplan aber als unrealistisch. Dieser ist mit dem Anspruch einer sorgfältigen Erarbeitung nicht vereinbar. Auch der Einbezug der Anspruchsgruppen aus der Schulwelt verlangt Zeit. Die Regierung hat deshalb den Zeitplan um ein Jahr verlängert. Neu will sie die Vernehmlassung im Jahr 2026 durchführen. Das Gesetz könnte frühestens am 1. August 2028 in Vollzug gehen.

Neben den Teilprojekten «Strukturen» und «Pädagogik» wird ausserdem ein neues Teilprojekt «Sonderpädagogik» geschaffen. Dieses setzt sich mit den vielen komplexen Fragen in diesem Bereich auseinander. In der zweiten Phase werden nun auch jene Themenbereiche aufgegriffen, auf die in der ersten Projektphase aus Effizienzgründen noch nicht eingegangen werden konnte.

Das St.Galler Volksschulgesetz ist über 40 Jahre alt. Der Kantonsrat hat die Regierung in der Novembersession 2022 beauftragt, einen Entwurf für ein totalrevidiertes Volksschulgesetz zu unterbreiten. Ziel sind zeitgemässe Leitplanken, die auf die Eigenständigkeit und Flexibilität der Schulträger zugeschnitten sind. Dabei sollen insbesondere auch die Steuerung und die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden überprüft werden.