Nachfolgeregelung soll gesetzlich verankert werden
Die Regierung Liechtensteins will genau regeln, was im Falle eines Rücktritts eines Gemeindevorstehers passieren soll. Dazu wurde der Vernehmlassungsbericht verabschiedet.
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Die liechtensteinische Regierung will die Nachfolge der Gemeindevorstehung gesetzlich verankern. Die Regierung hat dazu gestern einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gemeindegesetzes verabschiedet. Konkret schlägt die Regierung vor, die Nachfolge der Gemeindevorstehung, die während der Amtsdauer ausscheiden, durch eine Nachwahl zu regeln.
Die Nachwahl würde Kandidierenden aller Wählergruppen und nicht nur jener Wählergruppe, welcher die ausgeschiedene Gemeindevorstehung angehört hat, offenstehen.
Die mit der Nachwahl einhergehenden Verschiebungen der parteipolitischen Kräfteverhältnisse im Gemeinderat solle akzeptiert werden.