Parlament einigt sich zu Vaterschaftsurlaub auch bei Totgeburt, © Unsplash / Zachery Perry
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Parlament einigt sich zu Vaterschaftsurlaub auch bei Totgeburt

National- und Ständerat haben sich darauf geeinigt, unter welchen Umständen ein Vaterschaftsurlaub bei einer Totgeburt eines Babys gewährt werden soll. Der Nationalrat schloss sich am Mittwoch einem Vorschlag des Ständerats an.

12.06.2024

Die eidgenössischen Räte wollen einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub dann gewähren, wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt oder in den vierzehn Tagen danach stirbt. Die Zeitdauer des Vaterschaftsurlaubs läuft ab dem Zeitpunkt der Totgeburt oder des Todes.

Allfällig bereits bezogene Tage des Vaterschaftsurlaubs werden angerechnet. Dementsprechend hatte der Ständerat im März den Wortlaut einer Motion von Nationalrätin Greta Gysin (Grüne/TI) abgeändert.

Deshalb ging der Vorstoss noch einmal an den Nationalrat, der dem Anliegen im Grundsatz schon im Juni 2023 zugestimmt hatte. Der Bundesrat hat nach dieser Einigung den Auftrag erhalten, die Gesetzgebung entsprechend anzupassen.

Schutz für traumatisierte Personen

Wenn ein Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt, hat heute die Mutter Anrecht auf Mutterschaftsurlaub, falls die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat. Der Vater und seit der Einführung der "Ehe für alle" auch der andere Elternteil haben in einer solchen Situation gemäss der geltenden Gesetzgebung keinen entsprechenden Anspruch.

Diese Lücke will das Parlament schliessen. Es sei eine traumatische Erfahrung, wenn ein Kind bei der Geburt sterbe oder es tot geboren werde, sagte Kommissionssprecherin Flavia Wasserfallen (SP/BE) im März im Ständerat. Auch Väter sollten Urlaub in Anspruch nehmen können, wenn ihnen ein solches Ereignis widerfahre.

Der Bundesrat und eine Minderheit des Nationalrats waren dagegen. Der Bundesrat argumentierte, Ziel des Mutterschaftsurlaubes sei zwar auch, dass sich die Mutter um das Neugeborene kümmern und die Mutter-Kind-Beziehung aufbauen könne. Der Mutterschaftsurlaub diene aber auch dazu, dass sich die Mutter von den Anstrengungen der Schwangerschaft und der Geburt erholen könne. Aus diesem Grund rechtfertige sich eine unterschiedliche Regelung.