Rechtsanwalt von Ex-Regierungsrätin Frick begrüsst Rücknahme des Strafantrags, © Radio Liechtenstein
Franz Josef Giesinger, Rechtsanwalt der früheren Regierungsrätin Aurelia Frick Radio Liechtenstein
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Rechtsanwalt von Ex-Regierungsrätin Frick begrüsst Rücknahme des Strafantrags

Die Anklage wegen Untreue ist wegen Verjährung zurückgezogen worden.

20.12.2024

Frick war vor drei Wochen zusammen mit ihrem damaligen Generalsekretär René Schierscher offiziell der Untreue angeklagt worden. Gestern hatte die liechtensteinische Staatsanwaltschaft bekannt gegeben, dass die Anklage wegen Verjährung zurückgezogen wird. Franz Josef Giesinger, Rechtsanwalt von Aurelia Frick, hat im Gespräch mit Radio Liechtenstein erklärt, dies sei das einzig richtige Vorgehen gewesen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte insgesamt mehr als drei Jahre gegen die ehemalige Regierungsrätin Aurelia Frick wegen des Verdachts auf Untreue. Ende November 2024 wurde Anklage erhoben. Frick soll über 32 000 Franken aus der Staatskasse genommen haben für die Planung einer neuen Partei.

Am gestrigen Donnerstag hat die Staatsanwaltschaft den Strafantrag zurückgezogen. Die Vorwürfe seien verjährt, daher wird das Verfahren eingestellt.