Rechtsanwaltskammer unterbreitet Gegenvorschlag
Eine Reform des Justizwesens sei auch möglich, ohne das dreiinstanzliche Gerichtssystem abzuschaffen. Dieser Meinung ist die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer.
Sie hat den Abgeordneten des Liechtensteinischen Landtags gestern einen Gegenvorschlag unterbreitet. Der Gegenvorschlag der Rechtsanwaltskammer sieh vorerst nur die Anpassungen des Gerichtsorganisationsgesetzes vor.
Damit greift der Vorschlag weniger tief ins Rechtssystem ein, als die von der Regierung geplante Justizreform. Dadurch soll die Schaffung eines Richterpools zur Bekämpfung des drohenden Fachkräftemangels ermöglicht werden, ohne jedoch die dritte Instanz abzuschaffen. Der Vorschlag sei eine effiziente, schlanke und konstruktive Lösung, heisst es im Schreiben der Rechtsanwaltskammer.
Die Justizreform wird in der kommenden Sitzung des Liechtensteiner Landtags behandelt.