Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zum neuen Tabakerzeugnisgesetz
Mit der Vorlage sollen die Bestimmungen der Richtlinie 2014/40/EU (EU-Tabakrichtlinie) einschliesslich ihrer 14 Durchführungsrechtsakte in nationales Recht übernommen werden, wozu Liechtenstein aufgrund des EWR-Abkommens verpflichtet ist.
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz, TEG) verabschiedet, wie sie mitteilt.
Vorgesehen ist, die im EU-Recht normierten, komplexen Kontroll- und Überwachungsaufgaben aus Wirtschaftlichkeitsgründen an die in Österreich zuständigen Vollzugsstellen auszulagern. Eine speditive Zusammenarbeit mit Österreich setzt die Schaffung gleicher Rechtsgrundlagen voraus, weshalb ergänzend zu diesem Durchführungsgesetz im Rahmen eines Staatsvertrages auch wesentliche Teile des österreichischen Tabakrechts übernommen werden sollen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 15. März 2024.