Sechs Eignungsgebiete für Windkraftanlagen
Für die Gebiete wurden zwei Prioritäten definiert. Die Flächen in der Priorität B gelten als Reserve.
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat laut Mitteilung sechs Eignungsgebiete für Windkraftanlagen in zwei Prioritäten im kantonalen Richtplan definiert. Dem Entscheid ist eine sorgfältige Interessenabwägung vorausgegangen, die Nutz- und Schutzinteressen gegenüberstellte.
Die Energieversorgungssicherheit hat für den Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden höchste Priorität. Ein verlässlicher und bezahlbarer Strom für die Bevölkerung, die Industrie und das Gewerbe ist unerlässlich. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Windenergie einen wichtigen Beitrag leisten. Mit dem Erlass der Richtplananpassung schafft der Regierungsrat den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung konkreter Projekte.
Im kantonalen Richtplan legt er nun sechs Eignungsgebiete für Windkraftanlagen fest: Hochhamm (Urnäsch), Sommersberg/Suruggen (Gais, Trogen), Ruppen Nord/Honegg AI (Trogen, Wald) sind der Priorität A zugeordnet; Waldegg (Teufen), Sonder (Walzenhausen, Wolfhalden) und Gstalden (Gemeinden Heiden, Rehetobel, Wald) der Priorität B. Das kantonale Ausbauziel im Bereich Windenergie soll grundsätzlich über die Eignungsgebiete der Priorität A erreicht werden. Die Gebiete in der Priorität B gelten als Reserve.
Die ausgewählten sechs Gebiete sind das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung von Nutz- und Schutzinteressen. In der Vorprüfung hat der Bund die Ergebnisse als zielführend, nachvollziehbar und qualitativ wertvoll beurteilt.
Bundesgesetz schreibt Festlegung vor
Das vom Schweizer und auch Ausserrhoder Stimmvolk angenommene revidierte Energiegesetz zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes verpflichtet die Kantone, geeignete Gebiete für die Windkraftnutzung im Richtplan festzulegen. Im aktuell gültigen Ausserrhoder Richtplan sind bislang drei Standorte (Hochalp, Hochhamm, Suruggen) festgehalten. Diese erfüllen die Vorgaben des Bundes nicht.
Viele Eingaben, klare Abstimmungsergebnisse
Der Regierungsrat verabschiedete die Richtplananpassung im Januar 2024 zur Vernehmlassung und Volksdiskussion. Während der Frist (5. Februar bis 26. April 2024) gingen rund 1'700 Beiträge ein. Die grosse Anzahl zeigt, wie intensiv die Diskussionen geführt werden. Das Abstimmungsergebnis vom 9. Juni 2024 zum Bundesgesetz über eine sicherere Stromversorgung (Stromgesetz) verdeutlicht aber auch, dass in Appenzell Ausserrhoden die Zustimmung (Ja-Anteil 60,1 %) zur Förderung erneuerbarer Energien weiterhin gross ist. Bereits das teilrevidierte kantonale Energiegesetz hatte 2022 klaren Zuspruch erhalten (Ja-Anteil 61,2 %). Dieses schreibt vor, dass bis 2035 mindestens 40 Prozent des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien aus dem Kanton gedeckt werden müssen.
Wie die Abstimmungsergebnisse belegen, ist die Förderung erneuerbaren Energie im Kanton grundsätzlich unbestritten. Ein Teil der Bevölkerung, der Gemeindebehörden und der politischen Parteien plädiert jedoch in Bezug auf die Windenergie für ein etappiertes Vorgehen. Der Regierungsrat unterstützt diese Strategie, da die Auswirkungen von Windenergieanlagen in Appenzell Ausserrhoden aufgrund der kleinräumigen Strukturen stärker ausfallen als in anderen Regionen. Die geeigneten Gebiete werden deshalb in A- und B-Gebiete priorisiert.
Genehmigung durch den Kantonsrat
Die Richtplananpassung ist dem Kantonsrat zur Genehmigung zu unterbreiten. In einem weiteren Schritt muss der Richtplan dann durch den Bund genehmigt werden. Nach Inkraftsetzung durch den Regierungsrat werden Investorinnen und Investoren für ein Windparkprojekt eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie sowie einen Umweltverträglichkeitsbericht erstellen. Diese Arbeiten bilden die Basis für die kantonale Nutzungsplanung.