Teuerungsanpassungen stärken Wohnbauförderung, © Unsplash /  Mateusz Suski
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Teuerungsanpassungen stärken Wohnbauförderung

Die Regierung hat die Einkommensgrenzen und Darlehensbeträge der Wohnbauförderung an die seit 2003 aufgelaufene Teuerung von 12,2% angepasst. Dadurch werden Fördermittel erhöht, Tilgungsraten gesenkt und die Finanzierbarkeit von Eigenheimprojekten verbessert

20.11.2024

Mit dieser Anpassung trägt die Regierung der seit der letzten teuerungsbedingten Anpassung der Einkommensgrenzen und Darlehensbeiträge im März 2003 aufgelaufenen Teuerung Rechnung. Die Teuerung in der Zeit zwischen 2003 und September 2024 betrug gemäss Landesindex der Konsumentenpreise 12.2 Prozent, weshalb die Einkommensgrenze des Förderanspruchs sich teuerungsbedingt auf 112'200 Franken erhöht. Bisher waren Antragsstellerinnen und Antragssteller förderungswürdig, wenn das Durchschnittseinkommen der vergangenen zwei Jahre 100'000 Franken nicht überstieg.

Die Höhe der Fördermittel bemisst sich anhand der Quadratmeter der Nettowohnfläche des zu fördernden Eigenheims. Der jährliche Tilgungssatz und somit die Höhe der Tilgungsrate wird durch die Einkommensgrenzen bestimmt. Durch die teuerungsbedingte Anpassung erhöhen sich die Fördermittel von bisher 1'000 Franken pro Quadratmeter auf neu 1'122 Franken pro Quadratmeter. Daraus resultiert bei einer Förderung eines Einfamilienhauses mit der maximal zulässigen Nettowohnfläche von 150m2 eine effektive Erhöhung der Fördermittel von bisher 150'000 Franken auf neu 168'300 Franken.

Durch die teuerungsbedingte Anpassung der Förderbeträge wird auch das Darlehen der verdichteten Bauweise indirekt erhöht, da dieses ein Drittel des ersten Darlehens ausmacht. Daraus resultiert beispielsweise bei einer Stockwerkeinheit mit einer Nettowohnfläche von 150m² insgesamt eine teuerungsbedingte Erhöhung der Förderbeträge von aktuell 200'000 Franken auf neu 224'400 Franken.

Die Einkommensgrenzen für die Festlegung der Höhe des jährlichen Tilgungssatzes belaufen sich derzeit zwischen 100'000 Franken (Mindestrate von 3 Prozent) und 180'000 Franken (Höchstrate von 15 Prozent). Durch den Teuerungsausgleich bewegen sich die Einkommensgrenzen, die relevant sind für die Bestimmung der Tilgungsrate neu zwischen 112'200 Franken (Mindestrate von 3 Prozent) und 201'800 Franken (Höchstrate von 15 Prozent).

Durch den Teuerungsausgleich werden die Darlehensbeträge und die Einkommensgrenzen sowie in der Folge die Berechnung der jährlichen Tilgungsrate an die tatsächlichen Entwicklungen der Lebenshaltungskosten angepasst.

Bestehende Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer profitieren von den höheren Einkommensgrenzen mit niedrigeren Tilgungsraten. Für potenzielle neue Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer der Wohnbauförderung sind positive Auswirkungen auf die Förderungswürdigkeit, Finanzierbarkeit und die Tragbarkeitsberechnung ihres Eigenheimprojektes zu erwarten.

Neben den oben beschriebenen teuerungsbedingten Anpassungen wird die Wohnbauförderung ab 2025 die Zahlfrist für die jährliche Tilgungsrechnung von zwei auf vier Monate über die Sommerferien hinaus verlängern. Statt bis Ende Juli haben die Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer damit für eine fristgerechte Zahlung bis Ende September des jeweiligen Rechnungsjahres Zeit.