Thurgauer Parlament gegen Stimmrecht für Ausländer , © Keystone-SDA
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Thurgauer Parlament gegen Stimmrecht für Ausländer

Der Grosse Rat lehnt den Vorstoss mit 61 Nein- zu 45 Ja-Stimmen ab.

14.08.2024

Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch die mögliche Einführung des kommunalen Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer abgelehnt. Wer mitreden wolle, solle sich einbürgern lassen, so die Meinung der bürgerlichen Mehrheit.

Das Parlament lehnte den Vorstoss mit 61 Nein- zu 45 Ja-Stimmen ab. Damit wird es künftig nicht den Gemeinden überlassen, auch den Bürgerinnen und Bürgern ohne Schweizer Pass ein Stimm- und Wahlrecht erteilen zu können.

Die SVP stellte sich geschlossen gegen dieses Anliegen. "Wer mitreden will, soll sich einbürgern lassen", erklärte ihr Fraktionssprecher. Wer mitbestimmen wolle, müsse dazugehören wollen, fand auch eine Mehrheit der FDP sowie die EDU.

Die Kantonsregierung wollte den Gemeinden die Möglichkeit ebenfalls nicht überlassen. "Die Schaffung eines Stimm- und Wahlrechts zweiter Klasse" sei nicht erforderlich, hiess es in der Beantwortung der Motion. Dafür wäre letztlich eine Änderung der Kantonsverfassung nötig gewesen.

Unterstützt wurde der Vorstoss hauptsächlich von SP, Grünen und der GLP. Schweizweit hätten 27 Prozent aller Gemeinden den Spielraum für ein kommunales Ausländerstimmrecht. Dadurch könne lokale Politik in der Bevölkerung breiter verankert werden.

Im Thurgau waren solche Bestrebungen in Kreuzlingen verfolgt worden. Die Grenzstadt weist einen Ausländeranteil von 57 Prozent auf. Man wolle etwa bei Bauprojekten alle Einwohnerinnen und Einwohner über die Verwendung von Steuergeldern mitbestimmen lassen, erklärte Stadtpräsident Thomas Niederberger (FDP) im Grossen Rat. "Wir wollen die Zusammengehörigkeit stärken."

Ein solch fakultatives Ausländerstimmrecht kennen in der Deutschschweiz die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Basel-Stadt. In zahlreichen Kantonen scheiterten in den vergangenen Jahren jedoch entsprechende Vorstösse.