Verdächtiger wegen Mordes angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat im Fall des Tötungsdelikts einer 30-jährigen Frau in Lustenau Anklage wegen Mordes erhoben. Das teilt das Landesgericht Feldkirch heute mit.
Der 27-jährige Angeklagte soll am 4. März 2022 seine Bekannte im Streit um Schulden erwürgt haben. Dies soll in der Wohnung eines weiteren 21-jährigen Angeklagten geschehen sein. Er soll die Tat mitangesehen und dabei geholfen haben, die tote Frau im Lustenauer Ried abzulegen.
Dem ersten Angeklagten werden die Verbrechen des Mordes, der Verleumdung und das Vergehen der Störung der Totenruhe zur Last gelegt. Der zweite Angeklagte wird ebenfalls wegen der Störung der Totenruhe sowie der Unterlassung der Verhinderung einer Straftat angeklagt.
Es gilt die Unschuldsvermutung.