Weitere Meldungen von Missbrauchs-Fällen im Bistum St. Gallen
Nach der Veröffentlichung der Studie über den Missbrauch in der katholischen Kirche haben sich beim Fachgremium des Bistums St. Gallen Betroffene gemeldet. In 16 Fällen wurde ein Antrag auf Genugtuung gestellt.
In 16 Fällen wurde ein Antrag auf Genugtuung gestellt. In der Leitung des Gremiums gab es einen Wechsel.
Eine der Anlaufstellen für Opfer von Missbrauch in der Kirche ist das Fachgremium des Bistums. Seit dem letzten September seien dort über zwei Dutzend Gespräche mit Betroffenen geführt worden, teilte das Bistum heute mit.
In 16 Fällen wurde ein Antrag beim nationalen Genugtuungsfonds gestellt. Dieser ist für die Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld eingerichtet worden.
Die Übergriffe seien im Umfeld von Kinderheimen geschehen, gegenüber Ministranten oder im Umfeld des Religionsunterrichts. Einige Meldungen hätten sich auf Übergriffe im Rahmen der Seelsorge an Erwachsenen bezogen. Alle Fälle lägen mehr als zehn Jahre zurück.
Toxische Muster aufdecken
Jeder Bischof sei verpflichtet, bei Anschuldigungen zu sexuellen Übergriffen eine Meldung bei der Staatsanwaltschaft zu machen, "egal wie lange sie zurückliegen", so das Bistum.
Bischof Markus Büchel habe diese Schritte in mehreren Fällen eingeleitet. Zudem werde immer ein kirchliches Verfahren eingeleitet. Zu den konkreten Fällen könnten keine weiteren Auskünfte erteilt werden, heisst es weiter. Es liefen "Abklärungen, Gespräche, Verfahren".
Für die bisherige Präsidentin des Fachgremiums, die Juristin Daniela Sieber, hat die Studie positive Auswirkungen: Eine systematische Aufarbeitung werde möglich, in den vielen Meldungen könnten Parallelen erkannt und toxische Muster aufgedeckt werden.
"Der Geheimraum Kirche" sei oft geschützt worden, wird sie in der Mitteilung zitiert. Betroffene hätten berichtet, dass sie oft kein Gehör gefunden hätten. Teilweise hätten sie sich selber die Schuld an den Übergriffen gegeben.
Wegen der gestiegenen zeitlichen Belastung durch die Zunahme der Fälle gibt die Präsidentin ihr Amt ab. Es lasse sich mit ihren beruflichen Tätigkeiten nicht mehr vereinbaren. Ihr Nachfolger ist seit dem 12. Februar der kürzlich pensionierte ehemalige Ausserrhoder Kantonsgerichtspräsident Pius Gebert.