Ausserrhoden spricht sich für Finanzausgleich aus
Der Ausserrhoder Kantonsrat hat in Herisau heute die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes in erster Lesung gutgeheissen.
Der bisherige Finanzausgleich erreiche sein primäres Ziel nicht mehr, dass die Unterschiede bei den Steuern zwischen Gemeinden nicht zu hoch werden. Deshalb sind Änderungen bei der Umverteilung vorgesehen.
Mit dem Finanzausgleich soll erreicht werden, dass die Unterschiede der einzelnen Gemeinden hinsichtlich ihrer Steuersätze nicht zu gross werden. Mit 2,6 Einheiten hatte Teufen 2023 die tiefsten Steuern im Kanton. Hundwil hingegen verzeichnete mit 4,7 Einheiten den höchsten Steuersatz.
Gemeinden mit einer unterdurchschnittlichen Steuerkraft erhalten via Finanzausgleich eine sogenannte finanzielle Mindestausstattung. Im Kantonsrat stand zur Diskussion, ob diese Mindestausstattung 85 oder 80 Prozent des kantonalen Mittels betragen soll. Der Rat sprach sich letztlich wie von der Regierung vorgeschlagen für eine Mindestausstattung von 85 Prozent aus.
Auch die sogenannte Abschöpfungsquote gab zu Reden. Dabei geht es um den Anteil, den eine Gemeinde mit überdurchschnittlichen Steuereinnahmen in den kantonalen Finanzausgleich einzahlen muss. Die FDP wollte, dass diese Quote auf 30 Prozent gesenkt wird. Der Antrag wurde abgelehnt. Damit beträgt die Quote 37 Prozent.
Teufen befürchtet höhere Steuern
Mehrere Kantonsräte, darunter Silvio Hutterli (FDP, Teufen) oder Roger Stutz (FDP, Teufen) befürchteten, dass die finanzstarke Gebergemeinde Teufen mit dem neuen System zu stark belastet werde. Es drohten Steuererhöhungen und der Wegzug von vermögenden Personen.
Mit dem überarbeiteten Finanzausgleich soll auch erreicht werden, dass Gemeinden ihre Steuerkraft aus eigenen Anstrengungen erhöhen. Gleichzeitig sollen sie dadurch nicht automatisch weniger Zahlungen aus dem Finanzausgleich erhalten.
Letztlich folgte der Rat in den zentralen Punkten der Regierung und sprach sich in erster Lesung mit 46 Ja zu 15 Nein bei einer Enthaltung für das neue Finanzausgleichsgesetz aus.