Finanzplanung zeigt eingeschränkten Spielraum, © ikr
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Finanzplanung zeigt eingeschränkten Spielraum

Die Finanzplanung beurteilt jährlich die mittelfristige Entwicklung des Staatshaushaltes für die kommenden vier Jahre. Die Finanzplanung 2025 bis 2028 wurde von der Regierung an ihrer Sitzung vom 26. September 2024 verabschiedet.

27.09.2024

Interview mit Daniel Risch

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Treffen die prognostizierten Entwicklungen unter den dargelegten Prämissen ein, wird über die kommenden vier Jahre von einer ausgeglichenen Erfolgsrechnung ausgegangen. Aufgrund der grossen Investitionstätigkeit ist in der Gesamtrechnung hingegen von einem kumulierten Finanzierungsfehlbetrag von 147 Millionen Franken auszugehen. Des Weiteren können nicht sämtliche finanzpolitischen Eckwerte erfüllt werden.

Erfolgsrechnung ausgeglichen
Bei einer plankonformen Entwicklung nehmen in der Finanzplanungsperiode 2025 bis 2028 die betrieblichen Erträge im Durchschnitt um 0,8 Prozent pro Jahr zu und weisen ein durchschnittliches Volumen von 984 Millionen Franken aus. Der betriebliche Aufwand steigt um durchschnittlich 2 Prozent pro Jahr und erreicht am Ende der Periode ein geplantes Volumen von 1110 Millionen Franken Die betrieblichen Aufwendungen können damit nicht vollständig durch die betrieblichen Erträge gedeckt werden. Unter Einbezug der Finanzergebnisse können bei plankonformer Entwicklung jedoch leicht positive Jahresergebnisse von durchschnittlich 4 Millionen Franken pro Jahr erzielt werden.

Hohe Investitionstätigkeit führt zu prognostizierten Mittelabflüssen
Die Investitionsrechnung geht für die Jahre 2025 bis 2028 von einem Investitionsvolumen von 494 Millionen Fanken aus. Unter Berücksichtigung der investiven Einnahmen ergeben sich kumulierte Nettoinvestitionen im Umfang von 448 Millionen Franken, was im Durchschnitt jährlichen Nettoinvestitionen von 112 Millionen Franken entspricht. Die Gesamtrechnung weist aufgrund der hohen Investitionen in allen Planjahren eine negative Mittelveränderung aus. Bei einer plankonformen Entwicklung führen diese Ausgaben in der Gesamtrechnung zusammen mit den Ergebnissen der Erfolgsrechnung zu einem kumulierten Finanzierungsfehlbetrag von 147 Millionen Franken.

Regierung beantragt Ausklammerung der ausserordentlichen Mehrausgaben
Wie die Gesamtrechnung zeigt, können bei plankonformer Entwicklung unter Einbezug der Finanzergebnisse die laufenden Aufwendungen sowie die investiven Ausgaben nur teilweise gedeckt werden. Des Weiteren können trotz Beantragung der Ausklammerung von ausserordentlichen Mehrausgaben für einmalige zukunftsgerichtete Projekte mit der vorliegenden Finanzplanung nur vier der fünf finanzpolitischen Eckwerte erfüllt werden. Nicht erfüllt werden kann der Eckwert 2, welcher vorschreibt, dass die Ausgaben über die gesamte Finanzplanperiode nicht stärker als die Erträge ansteigen dürfen. Da die weiteren Eckwerte erfüllt und über die Planungsperiode hinweg von einer ausgeglichenen Erfolgsrechnung ausgegangen werden kann, geht die Regierung noch nicht von einem strukturellen Problem aus. Im Sinne des Frühwarnsystems zeigt die Entwicklung des Eckwerts 2 jedoch, dass die prognostizierten Ertragszunahmen nicht mit denjenigen auf der Aufwandseite mithalten können und nur ein eingeschränkter Spielraum für neue ständige Ausgaben vorhanden ist.