Heimliche Überwachung am Arbeitsplatz ist verboten
In Vorarlberg sorgt ein Fall von Überwachung am Arbeitsplatz für Aufsehen. Solche heimlichen Kontrollen mittels Überwachungssystemen ist in Liechtenstein verboten.
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Die Mitarbeiter mittels Überwachungssystemen am Arbeitsplatz zu kontrollieren, ist in Liechtenstein nicht erlaubt. Darauf weist Fredy Litscher vom Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverband auf Anfrage von Radio Liechtenstein hin. So gebe das Arbeitsgesetz den Arbeitnehmenden ein Anrecht auf Information und Anhörung. Zudem habe der Arbeitgeber eine Informationspflicht gemäss Datenschutzgesetz.
Auch müsse unterschieden werden, ob es sich um einen Arbeitsplatz im öffentlich zugänglichen Raum (beispielsweise ein Bankschalter) oder um einen Arbeitsplatz in einem nicht öffentlichen Raum (beispielsweise ein Büro) handelt: "Bei der Überwachung im öffentlichen Raum braucht es eine Genehmigung der Datenschutzstelle. So oder so sollte ein Arbeitgeber beim Gedanken an ein Überwachungssystem mit der zuständigen Stelle beim Amt für Volkswirtschaft und der Datenschutzstelle in Kontakt treten". Ausserdem sollten die Arbeitnehmenden mit ins Boot geholt werden.
In Vorarlberg sorgt derzeit ein entsprechender Fall für Aufsehen. Dabei wurde heimlich eine Überwachungskamera in einer Umkleidekabine eines Unternehmens installiert.