Obergericht als direkte Beschwerdeinstanz, © Keystone / SDA / Archivbild
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  • Graubünden

Obergericht als direkte Beschwerdeinstanz

Die Regierung des Kantons Graubünden hat heute Änderungen des Verfahrens bei Wahlen im Kanton vorgeschlagen. Neu wird das Obergericht direkte Beschwerdeinstanz bei den Grossratswahlen. Bei Majorzwahlen soll durch Ankreuzen gewählt werden können.

30.01.2025

Zwei Botschaften für Teilrevisionen des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden verabschiedete die Bündner Regierung zuhanden des Grossen Rates. Dies schrieb sie am Donnerstag in einer Mitteilung.

Die erste Teilrevision betrifft allfällige Beschwerden aufgrund von Verletzungen des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei Grossratswahlen. Solche seien künftig nicht mehr erstinstanzlich an den Grossen Rat zu richten, sondern direkt ans Obergericht.

Als Begründung führte die Regierung auf, dass mit der Änderung auf das Proporzwahlsystem (Doppelter Pukelsheim) der Grosse Rat nicht mehr als geeignete Beschwerdeinstanz betrachtet werden könne. 2022 wählten die Stimmberechtigten des Kantons Graubünden den 120-köpfigen Grossen Rat erstmals im neuen Wahlsystem.

Die zweite Teilrevision betrifft die Wahlen von Regierung, den Regionalgerichten und den Ständeräten. Die bisher handschriftliche Stimmabgabe an der Urne soll neu - analog zu E-Voting - mittels ankreuzen der vorgedruckten Namen auf den Wahlzetteln vereinfacht werden.